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Datum: 02.05.2022

147/2022 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen im Oktober 2021

(Dokument 13.22.10/1-9-151)

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/in nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro im Monat Oktober 2021 abgegeben. Gegenstand Anzahl Geldbörsen und Bargeld 2Bekleidung, Kopfbedeckung, Handschuhe, Haustextilien, Schuhe, etc 4Fahrräder, Mountain - Bikes, Mopeds 0Technik (Computer...) 0Haushalt 0Medizinische Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen u. ä.) 4Mobiltelefone 1Schirme 5Schlüssel 10Schmuck, Uhren, sonstige Wertsachen 1Spielzeug 2Sport- und Freizeitartikel 3Taschen, Koffer, Rucksäcke, Beutel, Tüten mit Inhalt 0 Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechsWochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte in der Stadtverwaltung Plauen, Rathaus Plauen, Unterer Graben 1, Bürgerbüro, Telefon 291-2222, geltend zu machen. Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 8 Uhr - 15 Uhr Dienstag: 8 Uhr - 18 Uhr Donnerstag: 8 Uhr - 17 Uhr Freitag: 8 Uhr - 13 Uhr Plauen, den 02.05.2022 Dehmel

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