110/2018 Allgemeinverfügung der Stadt Plauen zum Verbot des Abverkaufes und Mitführens von Getränken in Glasflaschen/Gläsern anlässlich des »24. Plauener Herbstes« 2018
(Dokument 13.22.10/1-5-110)
Auf Grundlage des § 3 Absatz 1 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) erlässt die Stadt Plauen folgende Allgemeinverfügung: