96/2019 Allgemeinverfügung der Stadt Plauen zum Verbot des Abverkaufes und Mitführens von Getränken in Glasflaschen/Gläsern anlässlich des »60. Plauener Spitzenfestes« 2019
(Dokument 13.22.10/1-6-97)
Auf Grundlage des § 3 Absatz 1 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) erlässt die Stadt Plauen folgende Allgemeinverfügung: