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Datum: 17.06.2019

96/2019 Allgemeinverfügung der Stadt Plauen zum Verbot des Abverkaufes und Mitführens von Getränken in Glasflaschen/Gläsern anlässlich des »60. Plauener Spitzenfestes« 2019

(Dokument 13.22.10/1-6-97)

Auf Grundlage des § 3 Absatz 1 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) erlässt die Stadt Plauen folgende Allgemeinverfügung:

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