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Datum: 23.11.2017

96/2017 Ortsübliche Bekanntmachung einer Mahnung zur Zahlung der Grundsteuer A 2017, der Grundsteuer B 2017, der Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlung 2017, der Zweitwohnungssteuer 2017, der Hundesteuer 2017 und der Straßenreinigungsgebühr 2017

(Dokument 13.22.10/1-4-100)

Für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben ist gemäß § 240 Abgabenordnung - auch ohne gesonderte Festsetzung für jeden angefangenen Monat nach Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Abgabenbetrages zu zahlen...

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