62/2022 Ortsübliche Bekanntmachung einer Mahnung zur Zahlung der Grundsteuer A 2022, der Grundsteuer B 2022, der Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlung 2022, der Zweitwohnungssteuer 2022, der Hundesteuer 2022 und der Straßenreinigungsgebühr 2022
(Dokument 13.22.10/1-9-64)
Die Stadt Plauen macht darauf aufmerksam, dass zum 15.02.2022 die Grundsteuer A,die Grundsteuer B,die Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlungen,die Zweitwohnungssteuer,die Hundesteuer unddie Straßenreinigungsgebühr in der Höhe, wie sie gegenüber dem jeweiligen Abgabenpflichtigen mit dem ihm vorliegenden Abgabenbescheid für das Jahr 2022 festgesetzt worden ist, zur Zahlung fällig war.