Fahrerlaubnisbehörde erinnert an Führerscheinumtausch
Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises erinnert im Zuge der Umtauschaktion der „Altführerscheine“ erneut daran, dass nun die Geburtsjahrgänge 1971 oder später aufgerufen sind, ihren bisherigen Papierführerschein in eine gültige EU-Führerscheinkarte umzutauschen.
Die Frist zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2025. Nach diesem Zeitpunkt dürfte niemand, der nach 1953 geboren wurde, Inhaber eines Papierführerscheins sein. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche durch die zuständige Polizeibehörde bei Verkehrs- und Personenkontrollen geahndet werden kann.
Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können über die Webseite des Vogtlandkreises unter https://www.vogtlandkreis.de/index.php?La=1&object=tx,3434.147.1&kuo=2&sub=0 angefordert und ausgefüllt werden. Eine Terminvereinbarung zur Erledigung vor Ort kann online unter https://kfz.vogtlandkreis.de/tevisonline/ oder telefonisch an der Hotline 03741 300 2778 erfolgen.
Das Formular kann ausgefüllt, mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes am Postplatz 5 eingeworfen werden.