Plauener Frühling am Wochenende
Ein neues Jahr – ein neuer Plauener Frühling. Die Festtage finden vom 12. bis 14. Mai in der Spitzenstadt statt. Zu diesem Anlass bietet das Stadtarchiv eine Sonderöffnungszeit an. Die dort präsentierte Jahresausstellung „Plauen 900 – Erinnerungen einer Stadt“ ist noch bis zum 13. Mai im Stadtarchiv zu sehen. Anlässlich des Plauener Frühlings und des letzten Ausstellungstages gelten am Samstag (13. Mai) Sonderöffnungszeiten.
Von 10 bis 17 Uhr kann die Jahresausstellung dann letztmalig besucht werden. Zu sehen ist eine bilderreiche Rückschau auf die wechselvolle Plauener Historie. Für Kinder gibt es ein Quiz und eine Mal-Ecke. Die aktuelle Ausstellung zählt mit bereits über 2.650 Besucherinnen und Besuchern zu den beliebtesten Jahresausstellungen im Archiv der zurückliegenden Jahre. Wer Plauen schon immer mal von oben sehen wollte, der hat einen idealen Blick vom Rathausturm. Dieser hat am Frühlingswochenende am Samstag von 14 bis 20 Uhr und am Sonntag von 14 bis 19 Uhr geöffnet.
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Einschränkungen im Straßenverkehr im Zeitraum 7. bis 10. Mai
Vom 8. bis 10. Mai verwandelt der „Plauener Frühling“ die Innenstadt wieder in eine Festzone. Damit das Event sicher und reibungslos über die Bühne gehen kann, sind – wie in jedem Jahr – großräumige Straßensperrungen im Zentrum notwendig.
Aufbau und Halteverbote
Bereits am Donnerstag, den 7. Mai, beginnt der Aufbau der großen Bühne auf dem Altmarkt, weshalb im gesamten Bereich mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden im Veranstaltungsgelände zeitlich gestaffelte Halteverbote eingerichtet. Besucher und Anwohner werden gebeten, die entsprechende Beschilderung zu beachten.
Vollsperrung des Festbereichs
Ab Freitag (8. Mai) um 17 Uhr bis zum Veranstaltungsende an diesem Tag wird der gesamte Festbereich für den Fahrzeugverkehr durch Durchfahrtssperren vollständig gesperrt.
Betroffen sind:
- Altmarkt
- Herrenstraße
- Rathausstraße
- Melanchthonstraße
- Marktstraße
- Klostermarkt
Eine Durchfahrt ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sämtliche Fahrzeuge sind bis dahin aus dem Bereich zu entfernen, andernfalls werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.
Auch am Samstag (9. Mai) sowie am Sonntag (10. Mai) treten diese Durchfahrtssperren jeweils ab 13.30 Uhr in Kraft und gelten bis zum Ende der Veranstaltung. In diesen Zeiträumen ist der Bereich ebenfalls vollständig freizuhalten.
Zu- und Abfahrten für Bewohner und Lieferverkehr
Die Zu- und Abfahrt zum Johanniskirchplatz, zur Kirchstraße, zum Topfmarkt und zur Straße Alter Teich ist für Bewohner und Lieferverkehr nur über folgende Strecke möglich:
Klostermarkt – Oberer Steinweg – links Untere Endestraße – Johanniskirchplatz
Eine weitere Zu- und Abfahrt für den Altmarkt ist für Bewohner und Lieferverkehr nur außerhalb der Veranstaltungszeiten möglich.
Das Erreichen der Tiefgarage in der Marktstraße 9 ist sehr beschränkt über folgende Strecke gewährleistet:
Neundorfer Straße – rechts Marktstraße und umgekehrt
Hierbei ist mit erheblichen Behinderungen zu rechnen.
Die Zu- und Abfahrt für Bewohner und Lieferverkehr in die Herrenstraße, Oheim-Passage und Rathausstraße kann ebenfalls nur beschränkt über folgende Strecke erfolgen:
Dobenaustraße beziehungsweise Neundorfer Straße – links beziehungsweise geradeaus Unterer Graben – rechts Herrenstraße
Es ist auf den Fußgänger- und Straßenbahnverkehr besondere Rücksicht zu nehmen.
Parken
Während des Stadtfestes stehen um den gesamten Altmarkt sowie in der Herrenstraße, am Klostermarkt und im letzten Teil der Melanchthonstraße keine Parkstellflächen zur Verfügung.
Inhaber einer Bewohner- beziehungsweise Unternehmerparkkarte der Zone A können während des Festes auf andere ausgewiesene Bewohnerparkzonen der Stadt Plauen ausweichen.
Taxihalteplatz
Der bestehende Taxihalteplatz auf der Rathausstraße wird während des gesamten Plauener Frühlings in die Klosterstraße verlegt.
Die Verlegung erfolgt am Donnerstag (7. Mai) bis 13 Uhr.
Hinweis an Anwohner und Gewerbetreibende
Anwohner und Gewerbetreibende werden um Verständnis für die vielfältigen Sperrungen und den damit verbundenen Einschränkungen gebeten.
Glasverbot zum Plauener Frühling
Zur Erhöhung der Sicherheit während des Festwochenendes hat die Stadt Plauen erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen in bestimmten Bereichen der Innenstadt.
Das Glasverbot gilt
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am Freitag, 8. Mai, von 18:00 Uhr bis Samstag, 10. Mai, 2:00 Uhr sowie
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am Samstag, 9. Mai, von 18:00 Uhr bis Sonntag, 11. Mai, 2:00 Uhr.
Betroffen sind unter anderem der Altmarkt, die Marktstraße, Straßberger Straße, der Lutherpark, der Untere Graben, die Dobenaustraße, der Postplatz sowie der Theaterplatz.
Die Stadt bittet alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis und Beachtung der Regelung – für ein sicheres und unbeschwertes Festwochenende.
Der komplette Bereich ist in der Amtlichen Veröffentlichung unter www.plauen.de/glasverbot nachzulesen.