Spontanhelfer im Krisenfall: Wichtige Unterstützung in Notlagen
Gerade bei Ereignissen wie Hochwasser oder Starkregen sind Einsatzkräfte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Rettungsdienst teilweise auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Sandsäcke befüllen, Kontrollfahrten durchführen, einfache, unterstützende Tätigkeiten ausführen oder auch Spezialwissen einbringen – das können dann, rechtlich abgesichert, sogenannte Spontanhelfer übernehmen.
Dr. René Schreiter, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung: „Spontanhelfer sind Menschen, die sich in Krisensituationen wie Naturkatastrophen oder großen Unfällen freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung stellen, um aktiv bei der Bewältigung der Krise zu helfen. Sie arbeiten eng mit professionellen Rettungskräften und Hilfsorganisationen zusammen. Wir brauchen diese Hilfe, aber möchten sie zur Vereinfachung für alle Beteiligten optimal koordinieren.“
Dafür hat die Stadt einen Erfassungsbogen erstellt. Dieser ist zu finden unter www.plauen.de/helfer und wird im akuten Fall freigeschaltet. In einer Krisensituation melden sich Spontanhelfer dann dort an. Abgefragt werden neben allgemeinen Angaben unter anderem spezielle Fähigkeiten wie Sprachkenntnisse oder der Besitz eines Führerscheins in verschiedenen Fahrzeugklassen. Diese „Fachkenntnisse“ sind in der Regel aber nicht notwendig, um eingesetzt zu werden.
„Wenn ihre Hilfe benötigt wird, werden Spontanhelfer in den Einsatz aufgenommen und entsprechend eingewiesen. Sobald der Einsatz abgeschlossen ist und die Hilfe nicht mehr erforderlich ist, werden sie von der Einsatzleitung wieder aus dem Einsatz herausgelöst“, erläutert Dr. Schreiter.
Durch die Registrierung bei der Stadt wird der organisatorische Aufwand erheblich minimiert. Dies erleichtert der Einsatzleitung die Koordination und sorgt dafür, dass die Spontanhelfer optimal und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die rechtliche Absicherung der Spontanhelfer optimiert, was eine schnellere und reibungslosere Abwicklung im Einsatzfall ermöglicht.
Spontanhelfer genießen während ihres Einsatzes den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass sie bei Unfällen während der Tätigkeit abgesichert sind. Im Falle von Schäden während des Einsatzes greift der Versicherungsschutz der Behörde, die die Spontanhelfer unterstützen.
Weitere Informationen gibt es unter www.plauen.de/helfer