Ampeln haben weiterhin Vater und Sohn-Motive
Seit Dezember 2017 darf Plauen dank einer Ausnahmegenehmigung Fußgängerampeln mit Vater und Sohn-Silhouetten an den Kreuzungen Neundorfer Straße/ Marktstraße/ Dobenaustraße/ Unterer Graben sowie Syrastraße/ Hammerstraße/Komturhof verwenden. Im April 2018 wurden die ersten Motive dann umgebaut und erfreuen seitdem die Fußgänger.Die Ausnahmegenehmigung war auf zwei Jahre befristet und wurde jetzt verlängert. Im Dezember war eine Entfristung beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) beantragt worden. Laut Antwortschreiben der Behörde von Anfang Januar soll »hinsichtlich der Verwendung abweichender Symbole in Lichtsignalanlagen eine im gesamten Freistaat Sachsen geltende Regelung getroffen werden«. Dies soll in den kommenden beiden Monaten geschehen. Daher gilt die weitere Genehmigung vorerst bis 28. Februar.