Anfrage im Vergabeausschuss der SPD-Fraktion vom 02.05.2018, Top 6. Anfragen, öffentlicher Teil
Herr Stadtrat Zabel (SPD/Grüne) hat den Eindruck, dass es im Stadtgebiet sehr viele Baustellenschilder gibt, die sehr nach Werbung für die Baufirmen aussehen.Gibt es eine Regelung, wie lange wer welche Größe aufstellen darf?
Wer kontrolliert die Einhaltung der Auflagen und das Entfernen der Schilder nach Beendigung der Bauarbeiten?
Herr Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:
»Das Baustellenschild regelt der § 11 (3) der Sächsischen Bauordnung (SächsBO).
Das Baustellenschild enthält die erforderlichen Mindestangaben, die vom Gesetzgeber her für jedes Bauvorhaben vorgegeben sind.
Das Bauschild (auch Bautafel oder Baureklame genannt) ist ein privates, auf Initiative des Bauherrn aufgestelltes Schild, das der Information der Passanten und der Werbung der an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke dient. Der Bauherr hat die Einhaltung der Auflagen und das Entfernen der Schilder nach Beendigung der Bauarbeiten zu kontrollieren, dabei unterliegen Bauschilder zunächst nicht dem Werberecht. Sollte jedoch ein Bauschild nach Beendigung der Bauzeit nicht entfernt sein, wird von dem FG Bauordnung geprüft, ob es sich dann um eine ungenehmigte Werbeanlage nach
§ 10 SächsBO handelt und es wird eine Entfernung veranlasst.«