Corona-Ticker der Stadt Plauen: Stand 20.03., 15.48 Uhr: Notbetreuung nur für Kinder zweier Eltern im systemrelevanten Bereich
Nach Rücksprache mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sieht sich die Stadt Plauen veranlasst, die getroffene Ausnahmeregelung (PM Nr. 107/2020) zurückzunehmen:Eine Notbetreuung für Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Plauen wird wie bisher geregelt, nur für Kinder gewährleistet, soweit beide sorgeberechtigte Elternteile mit Nachweis durch die jeweiligen Arbeitgeber bestätigen können, in den bereits definierten kritischen Infrastrukturbereichen tätig zu sein.
Ausnahmeregelungen oder Einzelfallentscheidungen sieht die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes anlässlich der Corona-Pandemie ausdrücklich nicht vor.
»Diese Allgemeinverordnung weist unserer Ansicht nach in der geregelten Notbetreuung für Kinder einen wesentlichen Regelungsfehler auf. In der Umsetzung wird dies zu Praxisschließungen und der Verschärfung von Personalengpässen im medizinischen und pflegerischen Personalbereich kommen. Dies hätten wir für unsere Stadt Plauen gerne verhindert. So machen wir uns dafür stark, dass eine notwendige Änderung der Regelungen hinsichtlich der Notbetreuungen in Kindertageseinrichtungen erreicht wird.«, bittet Bürgermeister Steffen Zenner um Verständnis.