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Datum: 22.05.2019

Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai

Wer wird gewählt?

1. Das Europäische Parlament
2. Die Stadträte der Stadt Plauen,
die Kreisräte des Vogtlandkreises und
die Ortschaftsräte der Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg.

Wahltag

Am 26. Mai können Wahlberechtigte von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben.

Wichtig:
o Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
o Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
o Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.

Wahlräume
Für die Wahlen am 26. Mai stehen in der Stadt Plauen 64 Wahlräume zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über die Internetseite der Stadt Plauen www.plauen.de/wahlen und den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Die Wahlräume sind ebenfalls in der Wahlbekanntmachung vom 15.05.2019 enthalten.

Stimmen und Stimmzettel
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wahlberechtigten bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Die Stimmzettel für die Wahl zum
o Europäischen Parlament sind von weißer,
o Stadtratswahl von gelber,
o Kreistagswahl von rosa,
o Ortschaftsratswahl von grüner Farbe.
Jeder Wahlberechtigte kann folgende Anzahl an Stimmen vergeben:
o Wahl zum Europäischen Parlament - eine Stimme.
o Stadtrats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl - jeweils drei Stimmen

Eine Besonderheit gibt es in den Ortschaften Kauschwitz und Oberlosa. Hier wurde nur ein Wahlvorschlag abgegeben/zugelassen; somit haben wir hier Mehrheitswahl. Es können die Bewerber, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind und andere Personen gewählt werden. Der Wahlberechtigte kann jedem Bewerber oder jeder anderen Person nur eine Stimme geben. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
a) Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise,
b) andere Personen durch eindeutige Benennung auf den freien Zeilen,
als gewählt kennzeichnet.

Repräsentative Wahlstatistik
In dem Wahlraum des Wahlbezirks 43 - Kita "Wirbelwind" - werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen das Geschlecht des Wählers und das Geburtsjahr in 6 Gruppen vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik zulässig. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Auszählung
Ab 18.00 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt.
Ausgezählt werden die Stimmen in der Reihenfolge:
1. EU-Wahl,
2. Stadtratswahl,
3. Kreistagswahl und
4. ggf. Ortschaftsratswahl.

Die Ergebnisse werden in 64 allgemeinen Wahlbezirken und 12 Briefwahlvorständen ermittelt.

Ab 15 Uhr beginnt in der Feststelle die Prüfung der Zulassung der Wahlbriefe, ab 18.00 Uhr folgt dann die Auszählung.

Wahlleitung
Auf Grund der Sanierung des Rathauses sitzt die Wahlleitung am Wahltag in der Festhalle, Äußere Reichenbacher Straße 4, 08529 Plauen. Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt.

Ergebnispräsentation
Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen verfolgen.
Im Foyer der Festhalle findet zudem eine kleine öffentliche Ergebnispräsentation statt.

Barrierefreies Wählen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Barrierefreie Wahlräume
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 28 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Die Übersicht der barrierefreien Wahlräume wurde in der Wahlbekanntmachung vom 15.05.2019 unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.

Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben.
Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein.
Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Stimmzettel
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme zur Europawahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Plötzliche Erkrankungen
Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können am Wahltag bis 15.00 Uhr einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits ca. 6.200 Wahlscheine erteilt. Es wird mit ca. 6.500 Wahlscheinanträgen bis zum Sonntag gerechnet. Zum Vergleich - 2014 waren es insgesamt ca. 4.900 Wahlscheinanträge.

Wichtig:
o Für elektronische Wahlscheinanträge, die erst am Freitag (24. Mai) im Briefwahlbüro eingehen, kann keine Garantie für eine pünktliche Zustellung gegeben werden.
o Wahlberechtigte, die noch per Briefwahl wählen möchten, sollten ihre Stimme daher besser im Briefwahlbüro im Rathaus abgeben. Möglich ist dies bis Freitag, 24. Mai 2019, um 18.00 Uhr
o Briefwähler sollten unbedingt die Postlaufzeiten beachten und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Stadt Plauen zurück senden.

Möglichkeiten der Beantragung:
o persönlich, im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13:
Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen.
o schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
o per Fax an 0 37 41 / 291 - 11 09
o per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de
o per online-Formular unter der Internetadresse www.plauen.de/wahlen
o oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes
In dem Antrag sind immer die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.


Erreichbarkeit des Briefwahl-/Bürgerbüros
Briefwahl-/Bürgerbüro im Rathaus
Unterer Graben 1
Zimmer 13

Auf Grund der Bauarbeiten im Rathaus, ist das Briefwahl-/Bürgerbüro am besten über den neuen Behinderteneingang in der Herrenstraße (zwischen Stadtarchiv und Tourist-Information) erreichbar. Genutzt werden kann der Aufzug bis in die Ebene »E« - Erdgeschoss.


Einschränkungen des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung am Montag, 27.05.2019
Da die Stimmauszählung und die Ergebnisermittlung bis in die Nacht andauern werden, ergeben sich daraus Einschränkungen auf den laufenden Dienstbetrieb am Folgetag. Der Gemeindewahlausschuss wird voraussichtlich am Mittwoch, 5. Juni 2019, 15 Uhr, im Rathaus, Zimmer 154b, die endgültigen Wahlergebnisse der Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen feststellen.