Grundsteuer 2018 steht an
Die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2018 ist in der gleichen Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr festgesetzt. Die Amtliche Bekanntmachung dazu ist am 11. Januar 2018 ortsüblich und rechtssicher im Internet erfolgt und auf www.plauen.de/amtliche ausführlich nachzulesen. Sie gilt damit als rechtswirksam. Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres alle diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Jahr 2018 nur Grundsteuer in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu entrichten haben, keinen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten werden. Diese Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig. Damit spart die Stadt unnötige Ausgaben für die Versendung von rund 20.000 Briefen.Sind jedoch neben den Grundsteuern auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt oder haben sich die Steuerschuldverhältnisse geändert, ergeht für 2018 ein Jahresbescheid an die betroffenen Abgabenpflichtigen.
Abgabenschuldner mit Einzugsermächtigung müssen nichts tun. Die Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich jedoch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit mitzuteilen. Alle anderen müssen zum jeweils festgelegten Datum das Geld überweisen.
Weitere Details sind der Amtlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Plauen zu entnehmen. Bei auftretenden Fragen stehen die Bediensteten der städtischen Finanzverwaltung telefonisch unter der Rufnummer (03741) 291-1254 oder -1243 und zu den Sprechzeiten zur Verfügung.