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Datum: 29.11.2024

Jetzt Vorschläge für Ehrenbürger und Stadtplakettenträger einreichen

Thomas Küttler, Lothar Rentsch, Ruth Müller-Landauer, Gert Müller und noch einige weitere verdiente Plauener Persönlichkeiten tragen den Titel Ehrenbürger der Stadt Plauen. Auch die Stadtplakette wird an ausgewählte Personen verliehen, zum Beispiel bereits an Claus Weisbach, Dr. Bernd Märtner, Dr. Norman Haßler und Gerd Naumann.
Nach einer Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Plauen im Jahr 2023 findet die Verleihung der Stadtplakette und Ehrenbürgerschaft anstatt jährlich nur noch alle zwei Jahre statt - das nächste Mal 2025. Neu ist außerdem, dass Vorschläge für die beiden Auszeichnungen nun von allen Bürgern eingereicht werden können. Bisher waren lediglich die Stadtrats-Fraktionen und der Oberbürgermeister vorschlagsberechtigt. Wer eine Person empfehlen möchte, muss ein Schreiben mit einer ausführlichen Begründung für den Vorschlag und mit den Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person beim Oberbürgermeister einreichen. Die Frist hierfür ist der 28. Februar des Verleihungsjahres. Ansprechpartnerin ist Anja Linke (E-Mail: anja.linke@plauen.de, Telefon: 03741-2911182). Bei ihr werden die Vorschläge gesammelt und gehen dann gebündelt an den Oberbürgermeister.
Im Ältestenrat findet im Anschluss eine Vorberatung über alle eingegangenen Persönlichkeiten statt, sodass eine Auswahl an zugelassenen Vorschlägen entsteht. In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates wird dann geheim über jeden dieser zugelassenen Vorschläge abgestimmt. Erhält ein Vorschlag die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden Mitglieder, ist dieser gewählt. Bei mehreren Vorschlägen, die diese Mehrheit erreichen, gibt es einen zweiten Wahlgang beziehungsweise eine Stichwahl.
Pro Verleihungsjahr können nur eine Persönlichkeit das Ehrenbürgerrecht und höchstens drei Persönlichkeiten die Stadtplakette erhalten.
Oberbürgermeister Steffen Zenner weist hin: »Es ist zu beachten, dass mit Ihren Vorschlägen ein vertrauensvoller Umgang zu erfolgen hat. Bitte halten Sie sich an die Verschwiegenheitspflicht und kommunizieren bitte nicht nach außen, wen Sie vorgeschlagen haben. So bleiben die Chancengleichheit, der Respekt vor den Persönlichkeitsrechten der von Ihnen Nominierten und vor allem die Überraschung für die zu ehrenden Persönlichkeiten erhalten.«
Hervorragende und bleibende Verdienste um die Entwicklung der Stadt, deren Ansehen oder das Wohl ihrer Bürger sind Grundlage für die Verleihung eines Ehrenbürgerrechts der Stadt Plauen. Mit der Ehrenbürgerwürde wird ein Ehrenring verliehen, außerdem trägt sich der Bürger in das Goldene Buch der Stadt ein.
Mit der Stadtplakette ausgezeichnet werden Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Stadt Plauen, um deren Ansehen oder um das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben oder dafür tätig gewesen sind.
Alle Informationen und die bisherigen ausgezeichneten Persönlichkeiten gibt es unter www.plauen.de/ehrenbuerger und www.plauen.de/stadtplakette