Mietspiegel für Plauen wird im Juni veröffentlicht
Nachdem 2022 durch den Stadtrat beschlossen wurde, einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Plauen zu erstellen, ist nun der finale Entwurf fertig. Dieser wurde im Verwaltungsausschuss am 22. Mai präsentiert. Grundlage hierfür war eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Stadtgebiet Plauen. Von August bis Dezember 2023 wurden die Daten von 4.000 Haushalten erhoben. Dafür mussten Mieter und deren Vermieter Fragebögen ausfüllen.Im Mietspiegel stehen die durchschnittlichen Mietpreise, die als monatliche Netto-Kaltmiete (Grundmiete) in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, also ohne Betriebskosten, ausgewiesen werden. Diese Angaben sind nur im Territorium der Stadt Plauen geltend. Im Jahr 2025 muss der Mietspiegel aktualisiert und 2027 neu erstellt werden.
Am 4. Juni wird der fertige Mietspiegel im Stadtrat vorgestellt. Sobald er dort beschlossen wurde, folgt die Veröffentlichung ab 11. Juni online unter www.plauen.de/mietspiegel sowie als gedruckte Broschüre.
Erstellt wurde der Mietspiegel durch die Stadt in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern der Mieter (Vogtländischer Mieterverein e.V.), der Vermieter (Haus & Grund Plauen-Vogtland e. V.) und dem Unternehmen ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH. In beratender Form waren außerdem die Wohnungsbaugesellschaft Plauen mbH (WBG), die Wohnungsgenossenschaft Plauen eG (AWG), im Stadtrat vertretene Fraktionen, Vertreter der Stadtverwaltung Plauen sowie der Gutachterausschuss Vogtlandkreis involviert.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von der Stadt Plauen und den Interessenvertretern gleichermaßen anerkannt werden.
Nach Anerkennung und Veröffentlichung weist dieser die ortsüblichen durchschnittlichen Netto-Kaltmieten, als auch Mietpreisspannen aus und verpflichtet die Vermieter auf Berücksichtigung bei Mieterhöhungen. Generell sagt der Mietspiegel jedoch nichts über aktuelle Angebotsmieten aus und ob aktuell viel oder wenig Mietangebote in einem Ort vorhanden sind. Er soll für Transparenz am Wohnungsmietmarkt sorgen und stellt Informationen zum lokalen Mietpreisniveau für Mieter und Vermieter bereit. Der Mietspiegel soll mehr Rechtssicherheit für Mietparteien schaffen und gleichzeitig dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist der Mietspiegel für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung gültig, danach muss er an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Nach vier Jahren wird er neu aufgestellt.
Wer den Mietspiegel verwenden möchte, der nutzt entweder den Online-Mietenrechner unter www.plauen.de/mietspiegel oder die Mietspiegelbroschüre. Hierzu benötigt man Angaben zu Straße und Hausnummer, die Wohnfläche, sowie Baujahr des Gebäudes und Ausstattungsmerkmale (bspw. Verfügt die Wohnung über einen Balkon), Angaben über Modernisierungsmaßnahmen und barrierearme Elemente. Der Online-Mietenrechner weist nach der Dateneingabe die Vergleichsmiete und die Mietspannen aus.