Wichtige Hinweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu Balkonkraftwerken
Sogenannte Balkonkraftwerke sind nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) verfahrensfrei, das heißt, dass man für die Errichtung (außer bei Hochhäusern) keine Baugenehmigung benötigt. Darüber hinaus gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:Vor dem Einbau, Anbau und Installation einer Balkon-PV-Anlage ist durch den Vermieter bzw. Gebäudeeigentümer zu prüfen, ob durch die Installation die brandschutztechnischen Belange gemäß Baugenehmigung bzw. Sächsischer Bauordnung in irgendeiner Form eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
Hierzu zählen insbesondere die Einschränkung der Sicherstellung des 2. Rettungsweges über die Rettungsgeräte der Feuerwehr. Hierzu wäre durch den Eigentümer erst einmal zu prüfen, ob der betroffene Balkon als 2. Rettungsweg dient. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel, wenn ein Fenster der gleichen Nutzungseinheit als Rettungsweg dient, gilt das Nachfolgende nicht.
Kann eine Einschränkung der Sicherstellung des 2. Rettungsweges nicht ausgeschlossen werden, kann eine Balkon-PV-Anlage an dem vorgesehenen Standort nicht installiert werden. Eine Sicherstellung des 2. Rettungsweges über die Rettungsmittel der Feuerwehr ist grundsätzlich gewährleistet, wenn eine Freifläche von 1,20 Meter Breite vorhanden ist und die örtlichen Verhältnisse ein Anleitern ermöglichen.
Vertikal montierte Module stellen in der Regel keine Behinderung beim Aufstellen der Leiter dar. An schräg montierten Anlagen ist das Anleitern nicht möglich.
Balkonbekleidungen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt werden, müssen schwer entflammbar sein. Dies gilt auch für PV-Anlagen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Abstandsflächen nach SächsBO einzuhalten sind. Die Anlage muss mindestens 2,50 Meter von der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze entfernt sein.
Ist das Objekt in der Kulturdenkmalliste erfasst oder ist es von Kulturdenkmälern umgeben, so muss sich rechtzeitig vor Anschaffung der Anlage mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung gesetzt werden. Gemäß dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz ist zu prüfen, ob für das Anbringen eines Balkonkraftwerkes eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Ansprechpartner der Stadt Plauen ist Ulrich Giering, Fachgebietsleiter Bauordnung (Ulrich.Giering@plauen.de, Telefon 03741 2911640).