Plauen sucht Friedensrichter
Die Stadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Friedensrichter in Stellvertretung. Die Aufgabe besteht darin, in einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten. Dazu gehören zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. Der Friedensrichter in Stellvertretung hat die Rechtsstellung eines Friedensrichters, darf das Amt aber nur anstelle des erstgewählten Friedensrichters bei dessen Verhinderung ausüben. Er kann regelmäßig an den Sitzungen der Schiedsstelle teilnehmen. Hierbei übernimmt er die Aufgaben des Protokollführers. Wer in Plauen wohnt und Interesse an der Aufgabe als Friedensrichter als Stellvertreter hat, wird gebeten sich bis zum 26.10.2026 schriftlich bei der Stadt zu bewerben.
Das Amt des Friedensrichters als Stellvertreters ist ein Ehrenamt. Beide werden vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und können auch wiedergewählt werden. Der Direktorin des Amtsgerichtes Plauen werden alle eingegangenen Bewerbungen vorgelegt. Am 17.11.2026 entscheidet dann der Stadtrat, wer Friedensrichter als Stellvertreter wird. Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine satzungsgemäße Entschädigung.
Bewerben kann sich, wer zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, im Schiedsbezirk – also im Territorium der Stadt Plauen – wohnt sowie vom Charakter und seiner Berufs- und Lebenserfahrung nach besonders dafür geeignet ist.